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Sonstige

Beurlaubung


Während Ihres Aufenthaltes können Sie bei zwingenden Gründen beurlaubt werden. Hierfür brauchen Sie die Genehmigung des Chefarztes. Wenn Sie auf eigenen Wunsch und gegen den Rat des ärztlichen Personals das Krankenhaus verlassen, tragen Sie die Verantwortung dafür selbst. Dies müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen.



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