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Sonstige

Wahlleistungen


Für Wahlleistungen besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz. Diese Zusatzleistungen müssen vom Patienten selbst bezahlt werden und können bei bestehendem privaten Zusatzversicherungsschutz oder bei einer privaten Krankenkasse geltend gemacht werden. Die Wahlleistung Raum wird nach Vorlage der Clinic-Card bei 100 % Deckung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung abgerechnet.



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